Die Baufeldfreimachung dient der Schaffung von baureifen Flächen für Baufelder, Erschließungsmaßnahmen und Erholungsflächen auf einem vorher bebauten Grundstück. Zielsetzung der Baufeldfreimachung ist die Beseitigung von Bauwerken, Verkehrs- und Leitungsanlagen sowie von schadstoffbelastetem Boden, um ein für eine Anschlussnutzung unbelastetes und hindernisfreies Baufeld zu erhalten.

 

Abbruch 01

Abbruch eines Mühlengebäudes

 

Wenn im Rahmen der Baufeldfreimachung ein Schadstoffverdacht besteht oder bereits bekannte Schadstoffe beseitigt werden müssen, werden parallel zur Objektplanung Fachplanungsleistungen erforderlich.

 

Vorrangig für öffentliche Verwaltungen, gewerbliche und private Bauherren und Investoren erbringt die Ingenieurbüro Ivers GmbH im Rahmen der Objektplanung für die Baufeldfreimachung folgende Ingenieurleistungen:

 

  • Abgleich vorhandener Bestandsunterlagen mit dem sichtbaren Bestand
  • Ermitteln des früheren Bauwerkzustandes und der Nutzungsgeschichte
  • Technische Erkundung
  • Klären des Bestehens von Schadstoff- / Altlastenverdacht
  • Aufstellung eines planungsbezogenen Zielkataloges
  • Erarbeitung des Planungskonzeptes
  • Darstellung von Bauzuständen und des Endzustandes
  • Erarbeitung von Vorlagen für die Einholung von öffentlich rechtlichen Genehmigungen
  • Erarbeitung von Abbruchanweisungen
  • Konzept für die Entsorgung von Stoffen und Schadstoffen
  • Erstellung von Leistungsbeschreibungen, Einholung von Angeboten
  • Bauüberwachung, Koordination der fachlich Beteiligten sowie Dokumentation

Die Projektbearbeitung erfolgt ggf. unter Beteiligung von Fachplanern und Gutachtern wie z.B. Tragwerksplanern, TGA-Planern, Arbeitsschutzfachleuten und Toxikologen.