Durch die Einführung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden europaweit vergleichbare Schutzziele für die Gewässer definiert und einheitliche Grundlagen für die Gewässerbewirtschaftung geschaffen.

 DSP01 Lageplan

Naturnahe Umgestaltung des Bekstromes, Pellworm

 

Durch die WRRL soll für alle Oberflächengewässer ein guter Zustand / eine gute Gewässerqualität erreicht werden, dies erfordert neben einer Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen von landwirtschaftlichen Flächen in die Gewässer auch eine Verbesserung der Gewässermorphologie.

 

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 Naturnaher ausgebauter Graben

Im Zuge der Umsetzung der WRRL sind zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer z.B. die Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Fische maßgebliche Ziele. Hierfür können unter anderem naturnahe Umgestaltungen von Gewässern, Entrohrungen, Eliminierung von Sohlabstürzen als Querbarrieren zielführend sein.

 

Ebenso können das Anheben von Wasserständen, die Ausbildung von Uferrandstreifen und eine Reduzierung oder Umstellung der Gewässerunterhaltung dazu beitragen, die Ziele der WRRL zu erreichen.